Allgemeine Geschäftsbedingungen |
1. GRUNDLEGENDE VERPFLICHTUNGEN BEIDER PARTEIEN |
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1. Offerten sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindlich und die Preisbindung erlischt 90 Tage nach Ausstellungsdatum der Offerte. |
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2. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Beratungsbüro kommt zustande, wenn Name und Adresse sowie die wesentlichen Punkte des Auftrages sowie die Unterlagen schriftlich oder elektronisch vorliegen und vom Beratungsbüro akzeptiert sind |
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3. Das Beratungsbüro verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und verantwor-tungsvoll, auf der Basis des Gesetzes und den Grundsätzen von Treu und Glauben, auszuüben. Sie vermeidet Verbindungen und Tätigkeiten, die ihre Entscheidungsfreiheit oder Objektivität beeinträchtigen können oder durch die ein Interessenkonflikt entsteht, der den Auftrag betrifft. |
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4. Das Beratungsbüro handelt ausschliesslich nach den Instruktionen, die ihr vom Auftraggeber erteilt werden. Alle aus den treuhänderisch ausgeführten Hand-lungen entstehenden Rechte werden von dem Beratungsbüro ausschliesslich auf Rechnung und nach Weisung des Auftraggebers ausgeübt. |
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5. Vorbehalten bleiben in allen Fällen die Schranken, die dem Beratungsbüro durch juristische Regelungen und die Standesregeln einer anerkannten Organisation auferlegt werden. |
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6. Der Auftraggeber garantiert, dass das zu verwaltende Treugut nicht durch Rechtsverletzungen erworben wurde, dass er selber keine Rechtsverletzung besonders nicht durch Verletzung des Geldwäschereigesetzes begehen wird, durch die die Tätigkeit des Beratungsbüros betroffen wird. |
2. INSTRUKTION UND INFORMATION
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1. Der Auftraggeber bezeichnet dem Beratungsbüro gegenüber die instruktions-berechtigten Personen und überlässt ihr gegebenenfalls, ein eigenhändiges Unterschriftenmuster der betreffenden Personen. |
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2. Sämtliche Instruktionen an die Beratungsbüro haben in schriftlicher Form bzw. per E-Mail zu erfolgen. Telefonisch erteilte Instruktionen sind unverzüglich schriftlich oder in elektronischer Form zu bestätigen. Die Beratungsbüro ist nicht verpflichtet, ohne Instruktion des Auftraggebers auf eigene Initiative hin zu handeln. Sie kann jedoch in dringenden Fällen von sich aus Massnahmen treffen, wobei sie den mutmasslichen Interessen des Auftraggebers so gut wie möglich Rechnung trägt. Über die so getroffenen Massnahmen wird der Auftraggeber vom Beratungsbüro jeweils sobald wie möglich informiert. |
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3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Beratungsbüro sämtliche Auskünfte, Unterlagen oder technische Hilfe zu verschaffen, die für die Ausführung des Mandates erforderlich sind. Das Beratungsbüro kann die Weiterführung des Mandates vom Erhalt der oben erwähnten Auskünfte und Unterlagen abhängig machen. Die Beratungsbüro informiert den Auftraggeber gemäss dessen Instruktion. Sie hat die Möglichkeit der Zurückhaltung von Post und Informationen, sofern gesetzliche Verpflichtungen dazu bestehen. |
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4. Das Beratungsbüro ist ermächtigt, die zuständigen Behörden, gemäss ihren gesetzlichen Verpflichtungen über diesen Vertrag in Kenntnis zu setzen und Auskunft über das treuhänderisch verwaltete Vermögen zu erteilen. Gegenüber anderen Personen und Unternehmen verpflichtet sich das Beratungsbüro für ihre Angestellten und Beauftragten zur Geheimhaltung während des Vertragsver-hältnisses und nach dessen Beendigung. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch dann, wenn der Auftrag nicht zustande kommt. |
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5. Das Beratungsbüro wird von der Verschwiegenheitspflicht befreit,
· bei ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers. Falls Interessen Dritter betroffen sind, ist deren Einverständnis erforderlich,
· wenn die geheim zuhaltenden Tatsachen allgemein bekannt werden, · wenn Bestimmungen des eidgenössischen oder kantonalen Rechts sie dazu ermächtigen oder auffordern,
· soweit überwiegende Interessen des Beratungsbüros eine Offenlegung des Geheimnisses erfordert. |
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6. Das Beratungsbüro hat das Recht, wenn nötig Drittpersonen zu der Erledigung des Auftrages heranzuziehen. Das Beratungsbüro hat darauf zu achten, dass diese ausreichend qualifiziert sind. |
3. RISIKO UND HAFTUNG
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1. Die Beratungsbüro übt ihre Tätigkeit ausschliesslich auf das Risiko des Auftrag-gebers aus. Dem Beratungsbüro dürfen aus der Anlage, der Verwaltung und der Veräusserung des Treugutes keine Risiken erwachsen. Alle betreffenden Kosten und andere Lasten (z.B. Abschreibungen, Verluste usw.) sind ausschliesslich vom Treugeber zu tragen |
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2. Soweit das Beratungsbüro in Übereinstimmung mit den vorliegenden Bestim-mungen handelt, ist es von der Haftung aus der Ausübung ihres Mandates befreit |
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3. Das Beratungsbüro haftet für schuldhafte und fahrlässige Verletzung ihrer ver-traglichen Pflichten. Von einer darüberhinausgehenden Haftung ist sie befreit. Dies gilt auch für alle Personen, denen das Beratungsbüro die Besorgung von Geschäften befugtermassen übertragen hat, siehe Ziffer 2.6. |
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4. Werden die Klauseln über die grundlegenden Verpflichtungen von Ziffer 1 von einer Partei verletzt, hat diese das Recht eine Konventionalstrafe zu verlangen. Die Auszahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Vertrag. Sie ist auch zu bezahlen, wenn kein Schaden erwachsen ist. Übersteigt der erlittene Schaden den Betrag der Strafe, so kann der Gläubiger den Mehrbetrag so weit einfordern, als er ein Verschulden nachweist. |
4. VERGÜTUNG
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1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Beratungsbüro alle Auslagen, die sie im Rahmen des Mandates übernimmt zu vergüten. Sollte für Beratungsbüro durch die Ausübung des Mandates Schaden entstehen, verpflichtet sich der Auftraggeber diesen zu ersetzen, sofern es sich nicht um Schaden handelt, der durch schuldhaftes, vertragswidriges Verhalten dem Beratungsbüro entstanden ist. |
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2. Für die Ausübung des Mandates bezahlt der Auftraggeber dem Beratungsbüro Vergütungen gemäss der Tarifliste, bzgl. der Honorarsätzen und Konditionen, die integrierter Bestandteil dieses Vertrages ist. Die Beratungsbüro hat das Recht, Tarife zu ändern. Sie hat dies dem Kunden einen Monat vorher oder bei Kontaktaufnahme anzukündigen. |
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3. Dem Beratungsbüro wird zur Befriedigung ihrer Forderungen ausdrücklich das Recht zur Verrechnung eingeräumt. |
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4. Sind Pauschalen vereinbart worden, so gilt dieses Honorar als fix, und wird nur nach oben korrigiert, wenn wesentliche und unvorhergesehene Sachverhalte auftreten. Die Honorarkorrektur erfolgt nach Rücksprache mit dem Auftrag-geber. Der Auftrag, bzw. das Mandat kann mittels schriftlicher Vereinbarung erweitert oder verkleinert werden. |
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5. Die Arbeiten werden monatlich mit einer transparenten Kostenübersicht in Rechnung gestellt |
5. ZAHLUNGSVERZUG
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1.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, fallen nebst 5% Zins, folgende Mahnkosten an: |
6. BEENDIGUNG
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1. Der vorliegende Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich oder in elektronischer Form widerrufen werden. |
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2. Erfolgt der Widerruf zur Unzeit, haftet der Zurücktretende für den verursachten Schaden. Sofern dem Widerruf eine Frist von mindestens drei Monaten voran-geht, gilt er nicht als zur Unzeit erfolgt. |
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3. Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Auftraggebers. Das Beratungsbüro verpflichtet sich, das Geschäft so lange zu besorgen, bis der Auftraggeber oder seine Rechtsnachfolger das selber tun können, sofern die Beendigung des Auftrags deren Interessen gefährden würde. Die Erben oder Rechtsnachfolger können den Auftrag jederzeit widerrufen. |
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4. Das Beratungsbüro kann den Auftrag sofort und ohne weitere Verpflichtungen niederlegen, wenn sich herausstellt, dass das zu verwaltende Treugut mit Rechtsverletzungen zusammenhängt oder durch solche erworben wurde oder der Auftraggeber sich sonst rechtswidrig verhält. Für geleistete Arbeit wird das Beratungsbüro trotzdem wie vereinbart entschädigt. |
7. AUFBEWAHRUNG UND HERAUSGABE VON ARBEITSERGEBNISSEN UND UNTERLAGEN
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1. Das Beratungsbüro hat die Unterlagen auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn das Beratungsbüro den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist. |
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2. Zu den Unterlagen gehören alle Originalschriftstücke, die das Beratungsbüro aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit vom Auftraggeber oder für Ihn erhalten hat. |
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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1. Diese AGB können nur schriftlich abgeändert werden. |
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2. Für diesen Vertrag gilt schweizerisches Recht, namentlich die Bestimmungen des Obligationenrechts OR. |
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3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist der Sitz des Beratungsbüros, in CH-7204 Untervaz GR. |
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Kontakt:
Harald Führer
Kaufmännische Beratung
Pardiel 3
7204 Untervaz
UID: CHE-169.808.923
Erreichbarkeit:
Mo - Fr 10:30 - 19:00 Uhr / Sa - nach Absprache
Mobil: 079 713 86 38 / Email: harald.fuehrer@fuehrer-gallo.ch